Es werden alle sich im Gesetzgebungsverfahren befindende Vorlagen des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags und der Landtage im Volksparlament.eu zur Abstimmung gestellt.
Das Volksparlament.eu kann
• einem Gesetzesvorschlag zustimmen
• ein Gesetzesvorschlag ablehnen
• ein Gesetzesvorschlag ablehnen, jedoch einer geänderten Gesetzesvorlage zustimmen (konstruktives Gesetzesverfahren)
In einer ersten Abstimmung wird also über Annahme oder Ablehnung eines Gesetzesvorschlags abgestimmt. Wurde der Gesetzesvorschlag mehrheitlich abgelehnt, findet eine weitere Abstimmung darüber statt, ob der abgelehnte Gesetzesvorschlag einem Ausschuss überantwortet werden soll, um den Gesetzesvorschlag abzuändern.
Nach erfolgter Abstimmung wird das Europäischen Parlament, der Deutschen Bundestag oder der die jeweilige Vorlage betreffende Landtag über das Ergebnis der Abstimmung unterrichtet und aufgefordert, die Abstimmung in der betreffenden Kammer in Übereinstimmung mit dem Abstimmungsergebnis des Volksparlaments.eu herbeizuführen.
Über Abstimmungen zu Gesetzesvorlagen hinaus besteht die Möglichkeit über Gesetzesinitiativen abzustimmen, die (noch) nicht in das förmliche Gesetzgebungsverfahren der EU, des Bundes oder der Länder eingebracht wurden.
Zur besseren Verständlichkeit des Abstimmungsprozesses unterteile ich Gesetzesvorhaben und den Status des Abstimmungsprozesses wie folgt:
Eine Gesetzesinitiative ist ein Text, der noch nicht in Erster Lesung im Plenum eingebracht, sondern beispielsweise im Forum eingeführt wurde.
Ein Gesetzesvorschlag ist ein in Erster Lesung im Plenum eingebrachter Text.
Eine Gesetzesvorlage ist ein vom Volksparlament.eu abgelehnter Gesetzesvorschlag, der in einem Ausschuss geändert werden soll.
Ein Gesetz ist ein vom Volksparlament.eu im Plenum nach der Dritten Lesung angenommener Text.
Um eine hohe Sicherheit bei der Datenübertragung zu gewährleisten, um Doppel- oder Mehrfachabstimmungen eines Parlamentariers und um Manipulationen und Fehler bei der Stimmenauszählung auszuschließen, muss sich ein Parlamentarier vor seiner ersten Abstimmung einmalig registrieren und seine Identität überprüfen lassen. Sodann erhält der Parlamentarier über einen Login mit einem Passwort Zugang zur Abstimmung. Um die Übertragungssicherheit zu gewährleisten, soll ein möglichst sichereres Übertragungssystem verwendet werden, was beispielsweise im online-banking Bereich bereits eingesetzt wird, wie zum Beispiel das Sm@rt-TAN plus-Verfahren.
Nach Abschluss der Abstimmung wird eine alphabetisch geordnete Liste der Vor- und Zunamen derjenigen Parlamentarier im Netz veröffentlicht, die an einer Abstimmung teilgenommen haben. Zudem erhält jede Volksparlamentarierin, die an einer Abstimmung teilgenommen hat, eine Verifikationsnummer. Das Ergebnis der Abstimmung wird unter Angabe aller Verifikationsnummern (pro/contra/Enthaltung) veröffentlicht. Jede Volksparlamentarierin kann dadurch eindeutig prüfen, dass ihre Stimme korrekt gezählt wurde, ohne dass Dritten gegenüber bekannt gemacht wird, wie eine einzelne Parlamentarierin abgestimmt hat. Zudem wird durch dieses Verfahren die Anforderung an die Personenidentitätsfeststellung erfüllt, wie sie in einigen Bundesländern durch Vorsprache auf dem Bürgeramt/Rathaus gefordert wird.
Das Volksparlament.eu hat fünf Gremien:
Das Plenum
• Die Ausschüsse
• Das Forum
• Der Rat
• Das Parlaments-Sekretariat
Im Plenum wird ein Gesetzesvorschlag in erster Lesung vorgestellt. Konkret bedeutet dies, dass der Gesetzesvorschlag unter der Rubrik „Gesetze in Erster Lesung“ eingestellt wird, sobald er als Gesetzesentwurf des Deutschen Bundestages im Internet bekannt gemacht wurde. Nach einer bestimmten Frist, beispielsweise von einem Monat, wird darüber abgestimmt, ob das Gesetz angenommen oder abgelehnt wird. Für die Annahme des Gesetzes stimmt eine Volksparlamentarierin, wenn sie mit „Ja“ stimmt. Für die Ablehnung des Gesetzes stimmt eine Volksparlamentarierin, wenn sie mit „Nein“ stimmt. Darüber hinaus kann sich eine Volksparlamentarierin der Stimme enthalten.
Ein Gesetzesvorschlag gilt als vom Volksparlament.eu angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „Ja“ gestimmt hat. Ein Gesetzesvorschlag gilt als vom Volksparlament.eu abgelehnt, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „Nein“ gestimmt hat. Bei Stimmengleichheit gilt der Gesetzesvorschlag (in Anlehnung an die Regelungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz) als angenommen.
Ist ein Gesetzesvorschlag abgelehnt worden, stimmt das Plenum darüber ab, ob der abgelehnte Gesetzesvorschlag einem Ausschuss zur Verbesserung des Vorschlags überwiesen wird. Stimmt das Plenum einer Überweisung des Gesetzesvorschlags an einen vom Rat bestimmten Ausschuss zu, wird dieser Ausschuss tätig. Der Gesetzesvorschlag wird sodann zu einer Gesetzesvorlage. Der Ausschuss stimmt über jede einzelne Bestimmung der Gesetzesvorlage ab und übermittelt nach erfolgter Detailabstimmung die dann gegebenenfalls geänderte Gesetzesvorlage zur erneuten Abstimmung an das Plenum. Das Plenum stimmt über die Gesetzesvorlage ab, wenn sie von dem ursprünglich im Plenum abgestimmten Gesetzesvorschlag abweicht. Über Annahme oder Ablehnung der Gesetzesvorlage gelten die gleichen Vorschriften wie über die Annahme oder Ablehnung eines Gesetzesvorschlags. Das Plenum ist mithin der Ort, an dem ein Gesetz eingebracht und an dem über ein Gesetz abschließend abgestimmt wird.
In einem Ausschuss wird über ein Gesetz im Detail abgestimmt. Es kann ja sein, dass die Mehrheit der Volksparlamentarier einzelne Bestimmungen des Gesetzes ablehnen, während sie anderen Bestimmungen des Gesetzes zustimmen möchten. Oder es kann sein, dass einzelne Formulierungen des Gesetzentwurfs verbessert werden sollen. Dann ist der Ausschuss der richtige Ort, um über diese Einzelheiten abzustimmen. Da allerdings jeder Parlamentarier in jedem Ausschuss abstimmen kann, ist dies lediglich eine organisatorische Maßnahme, um die Übersicht über den Abstimmungsverlauf eines Gesetzes zu behalten.
Ein Ausschuss ist mithin dazu da, Veränderungen an einem Gesetzesvorschlag abzustimmen. Hier wird jede einzelne Vorschrift, gegebenenfalls jeder einzelne Satz des Gesetzesvorschlags zur Abstimmung gestellt, falls ein Alternativvorschlag für diese Vorschrift durch einen Volksparlamentarier.eu eingebracht wird. Gegebenenfalls gilt ein Alternativvorschlag nur dann als angenommen, wenn neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch ein bestimmtes Quorum erfüllt wird (beispielsweise, dass mindestens 5 % aller registrierten Volksparlamentarier.eu an der Abstimmung über diesen Alternativvorschlag teilgenommen haben müssen).
Der Koordinator eines Ausschusses legt die Reihenfolge der Abstimmungen fest. Gegen die Entscheidung des Koordinators eines Ausschusses kann Einspruch beim Rat eingelegt werden. Der Rat entscheidet gegen den Einspruch, wenn der Einspruch von mindestens 100 Volksparlamentariern.eu unterstützt wurde. Der Koordinator eines Ausschusses wird vom Plenum für die Dauer von einem Jahr gewählt. Gewählt ist diejenige Person, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
Im Forum wird über Gesetzesinitiativen abgestimmt, bevor sie Gesetzesvorschläge werden. Es handelt sich hierbei regelmäßig um Themenbereiche, die noch nicht in Form einer Rechtsvorschrift EU-Ebene oder als Gesetze/Gesetzentwürfe auf Bundesebene oder auf Landesebene vorliegen. Im Forum kann über solche Themenbereiche zunächst darüber abgestimmt werden, ob eine Gesetzesinitiative vorgelegt werden soll. Sollte im Forum eine Mehrheit dafür sein, sich mit einem Themenbereich näher zu beschäftigten, kann eine Gesetzesinitiative eingebracht werden über die dann im Forum abgestimmt wird. Aus einer Gesetzesinitiative wird ein Gesetzesvorschlag, wenn die Mehrheit diese Initiative annimmt und dabei ein Quorum (ebenfalls hier vorschlagen sind 5 % aller registrierten Volksparlamentarier.eu) an der Abstimmung teilgenommen hat.
Der Rat ist ein vom Plenum gewähltes Gremium, welches bei Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Abstimmung im Volksparlament.eu abschließend entscheidet. Darüber hinaus entscheidet der Rat im Vorfeld einer Abstimmung im konstruktiven Gesetzesverfahren darüber, welcher Ausschuss tätig werden soll. Der Rat entscheidet mithin darüber, welcher Ausschuss sich mit einem Gesetzesvorschlag näher befassen soll, falls das Plenum nach Ablehnung eines Gesetzesvorschlags entschieden hat, diesen Gesetzesvorschlag in einem Ausschuss abzuändern. Drittens ist der Rat für die Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses verantwortlich. Viertens übersendet der Rat die Abstimmungsergebnisse an den Präsidenten/die Präsidentin des jeweiligen repräsentativen Parlaments.
Das Parlaments-Sekretariat ist für die Registrierung eines Volksparlamentariers.eu zuständig, insbesondere also mit der Identitätssicherung. Zudem stellt er durch entsprechende Technik sicher, dass jede Volksparlamentarierin Zugangscodes und Transaktionsnummern erhält, dass die Abstimmungsplattform technisch funktioniert, insbesondere vor schädlichen Hackerangriffen etc. geschützt ist, und die sonstigen administrativen Aufgaben des Volksparlamentes.eu erfüllt werden. Außerdem unterstützt das Sekretariat den Rat und die Koordinatoren der Ausschüsse. Der Zeitplan der Abstimmungen im Plenum, den Ausschüssen und dem Forum, wird vom Parlaments-Sekretariat verwaltet und veröffentlicht, so dass jeder Volksparlamentarier.eu sehen kann, in welchem Gremium welche Abstimmungen wann erfolgen. Das Sekretariat verwaltet und veröffentlicht zudem die Liste der Entscheidungen, die ein Quorum erfordern, einschließlich der Angabe, ob ein gefordertes Quorum erreicht ist oder wie viele Stimmen bis zum Erreichen des Quorums noch erforderlich sind. Dadurch soll erreicht werden, dass sich ein Volksparlamentarier.eu über die Abstimmungsrelevanz einer Entscheidung informieren kann.